Verfügbarkeit unserer Gemeindeeinrichtungen
Auf Grund der momentanen Covid-19 Situation können die Gemeindeeinrichtungen (Sportplatzgelände und Bürgerhaus) bis auf Weiteres nicht vermietet werden.
Reservierungsanfragen
Sie haben einen Reservierungswunsch für eine unserer Gemeindeeinrichtungen? Dann senden Sie eine Mail mit Ihrem Wunschtermin direkt an die dafür zuständige Person. Wir setzen uns dann sobald als möglich mit Ihnen in Verbindung und belegen den Terminkalender entsprechend.
Nutzungsbedingungen Dorfmobil
Das Dorfmobil nur an Mannebacher oder Fischer Mitbürger vermietet!
zu Buchen ausschließlich bei:
Alex Pesin, Tel.: 06581-923047
Mitzubringen sind: gültige Fahrerlaubnis / Personalausweis
Mietpreis:
- 50,-- € pro Tag (200 KM inklusive)
- ab dem 201 KM, 30 Cent pro Kilometer extra
- das Fahrzeug ist vollgetankt abzugeben
- 50,-- € Kaution
- das Dorfmobil ist in einem sauberen Zustand zu übergeben
Nutzungsbedingungen Bürgerhaus
zu Buchen ausschließlich unter:
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Mietpreis: 120 € (für Mannebacher Bürger 60 €) / Kaution 60 €
Bürgerhaus Ausstattung:
- Geschirr, Gläser, Messer, Gabel und Löffel für 50 Personen - Bruch muss gemeldet werden!
- 2 Kühlschränke
- 1 Elektroherd
- 1 Spülmaschine
- 1 Kaffeemaschine
- 4 Warmhaltekannen
Nutzungsbedingungen Hochseilbahn
zu Buchen ausschließlich unter:
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Sie buchen die längste Hochseilrutsche der Region. Ein kleines Abenteuer für Jung und Alt. Die Nutzung der Hochseilbahn ist nur unter der Anleitung und Aufsicht eines dafür ausgebildeten Trainers möglich. Die Anfrage an den Trainer ist bis eine Woche vor dem gewünschten Termin möglich. Die Dauer der Nutzung ist mit ca. 2 Stunden erfahrungsgemäß ausreichend. Dies können Sie in Ihrer
Planung so berücksichtigen. Die Vor und Nacharbeit erfordert einen zeitlichen Aufwand. Bei einer kurzfristigen Absage wird in allen Fällen eine Gebühr von 50 Euro fällig.
Nutzungsbedingungen Sportplatzgelände
zu Buchen ausschließlich unter:
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Die
Buchungsbestätigung des Mieters wird im Google Kalender verschlüsselt mit den
ersten beiden und dem letzten Buchstaben des Nachnamens hinterlegt (z.B. Meier
=> MER). Bei Buchung des Geländes sind die nachfolgend aufgeführten Gebäude
und Einrichtungen im Mietpreis enthalten und können uneingeschränkt benutzt
werden.
• Grillkota
• Offener Pavillon
• Nebengebäude mit WC und Küche
• Duschgebäude
• Blockhütte
• Zeltplatz
• Tischtennisplatte
• Soccerfeld eingeschränkt (bei Nichtbelegung)
• Bierzeltgarnituren
Grillkota
• In der Grillkota können ca. 45 Personen untergebracht werden.
• Sie ist mit einer Feuerstelle zum Heizen ausgestattet. Mit zwei kleinen und
einem großen Rost ist es möglich über der Feuerstelle zu grillen.
• Es sind fest installierte Tische und Bänke eingebaut. Falls erforderlich
können vorhandene Bierzeltgarnituren aufgestellt werden.
• Steckdosen für externe Geräte sind vorhanden.
• Ein großer Getränkekühlschrank ist in der Kota aufgestellt.
Offener Pavillon
• Der Pavillon ist mit einer großen Feuerstelle, einem Schwenkrost und einigen
Bänken ausgestattet.
Nebengebäude
• Im diesem Gebäude ist eine professionelle Küche untergebracht. Hier sind ein
Tiefkühlkühlschrank, zwei große Kühlschränke sowie ein Kühltisch zur
Lebensmittel- und Getränkekühlung eingebaut. Es gibt eine Doppelfriteuse,
Grillplatte und ein Warmhaltebecken. Des Weiteren sind ein Spülbecken,
Handwaschbecken und ein Ausgußbecken vorhanden. Eine Ablufthaube stellt sicher
das Fett und Dampf beim Kochen abgesaugt wird.
• In diesem Gebäude sind auch die WC Anlagen untergebracht.
• Über einen Münzautomaten (außen am Gebäude) kann das Flutlicht des
Soccerfeldes eingeschaltet werden.
Blockhütte
• Die Blockhütte mit einer Größe von ca. 5 x 5 m kann zur Übernachtung genutzt
werden.
• Es sind 6 Betten untergebracht.
Duschgebäude
• Im Duschgebäude sind zwei Waschräume (einer behindertengerecht ausgestattet)
mit Duschen, WC und Waschgelegenheiten vorhanden.
Mietpreise und sonstige Kosten
• Grillkota, Nebengebäude, Pavillon, Blockhütte: 150 €
• Grillkota, Nebengebäude, Pavillon, Blockhütte für Kindergeburtstage (½ Tag):
40 €
• Neben dem Mietpreis ist bei Übergabe des Schlüssels zusätzlich eine Kaution
in Höhe von 100 € in bar zu zahlen. Die Kaution wird bei der Rückgabe des Schlüssels
wieder in bar ausgezahlt sofern keine Schäden aufgetreten sind. Sind die Räume,
Anlagen und Geräte nicht ordnungsgemäß gereinigt veranlasst die Ortsgemeinde
die Reinigung auf Kosten des Mieters (Kosten 50 €).
• Die Benutzungszeit beginnt in der Regel um 10:30 Uhr am Benutzungstag und
endet um 10:00 Uhr am folgenden Tag. Die Schlüssel werden vom Verwalter nach
telefonischer Abstimmung am Tag der Benutzung an der Grillhütte übergeben und
am folgenden Tag um 10:00 Uhr bei Abnahme zurückgenommen.
• Entstandene Schäden an den Gebäuden, Spielgeräten, Möbeln und Küchen- und
Sanitäreinrichtungen usw. sowie im Außenbereich sind dem Verwalter bei Rückgabe
der Schlüssel anzuzeigen. Die Reparaturkosten trägt der Mieter.
• Bei Benutzung der Duschen wird der Stromverbrauch der Durchlauferhitzer durch
Ablesen des Zählerstandes ermittelt und mit 0,40 € je angefangener kWh Strom in
Rechnung gestellt (Koste je Duschgang ca. 2,0 €).
Allgemeine Hinweise
• Vor Benutzung der Anlage und Geräte erfolgt vom Verwalter eine Einweisung.
• In den WCs sind Seife und Papierhandtücher vorhanden, Toilettenpapier ist
mitzubringen.
• Bei der Benutzung der Küche sind sämtliches Utensilien wie Töpfe, Pfannen,
Besteck, Gläser, Teller usw. mitzubringen.
• Das Befahren der Anlage mit Fahrzeugen aller Art ist nur für die Anlieferung
und den Auf- und Abbau erlaubt.
• Auf dem Parkplatz entlang der Straße hat das Abstellen der PKW zu erfolgen.
• Das Übernachten und Zelten auf der Anlage ist gestattet.
• Es dürfen zum Grillen und Feuermachen nur die dafür vorgesehenen Feuerstellen
(Grillkota, Pavillon und Feuerschale) benutzt werden. Offene Feuer auf Wegen
und Grünflächen sind strengstens untersagt. Es ist Brennholz und Holzkohle zu
verwenden. Holz und Holzkohle sind selbst mitzubringen. In Ausnahmefällen kann
Holz bei der Ortsgemeinde angekauft werden (Weitere Infos erhalten Sie vom
Ortsbürgermeister). Sämtliche Grillutensilien wie Gabel, Zange, Axt usw. sind
mitzubringen. Beim Verlassen der Anlage ist sicherzustellen, dass in den
Feuerstellen keine Glut und Asche mehr vorhanden ist.
• Abfälle und Unrat müssen ordnungsgemäß gesammelt, in wiederverwertbaren Müll
und Restmüll getrennt und mitgenommen werden. Die dazu notwendigen Mülltüten
und oder Abfallbehälter hat der Mieter zu beschaffen.
• Beim Verlassen der Einrichtungen sind die Fenster und Läden zu schließen und
die Türen zu verriegeln. Es ist sicherzustellen das beim Verlassen der Anlage
sämtliche Wasserhähne zugedreht und das Licht bzw. alle anderen Stromquellen
ausgeschaltet sind.
• Vormittag ist bis 10:00 Uhr der Boden in der Kota gefegt, die Tische und
Bänke feucht zu reinigen. Die Böden in der Küche, WCs und den Duschen ist nass
zu wischen. Die Küchen- und WC- Einrichtungen sind zu putzen und in einem
ordentlichen Zustand zu übergeben. Die vorhandenen Kühlschränke sind nach der
Benutzung feucht auszuwischen, der Strom ist auszuschalten und die Türen sind
offen zu halten. Die erforderlichen Reinigungsmittel und Putzgeräte für die
Endreinigung sind mitzubringen.