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Reservierungsanfragen

Sie haben einen Reservierungswunsch für eine unserer Gemeindeeinrichtungen? Dann senden Sie eine Mail mit Ihrem Wunschtermin direkt an die dafür zuständige Person. Wir setzen uns dann sobald als möglich mit Ihnen in Verbindung und belegen den Terminkalender entsprechend.

 

Nutzungsbedingungen Anhänger mit Abdeckplanne

Der Anhänger inkl. Abdeckplane wird nur an Mannebacher oder Kümmerner Mitbürger vermietet!

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Mitzubringen sind: gültige Fahrerlaubnis / Personalausweis.

  • Mietpreis halber Tag: 10 €
  • Mietpreis ganzer Tag: 15 €
  • Kaution: 50 €
  • der Anhänger ist in einem sauberen Zustand zu übergebe
  • zu Fahren nur mit Führerscheinklasse B / BE
  • Technische Details:
    • Anhängelast 750 kg
    • Länge 2,48 m
    • Breite 1,28 m

 

Nutzungsbedingungen Dorfmobil

Das Dorfmobil wird nur an Mannebacher, Kümmerner oder Fischer Mitbürger vermietet!

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Mitzubringen sind: gültige Fahrerlaubnis / Personalausweis

  • Mietpreis pro Tag: 50 €
  • Kaution: 50 €
  • das Fahrzeug wird maximal für 200 KM Entfernungen vermietet
  • das Fahrzeug ist vollgetankt abzugeben
  • das Dorfmobil ist in einem sauberen Zustand zu übergeben

 

Nutzungsbedingungen Bürgerhaus

Das Bürgerhaus wird nur für kleinere Veranstaltungen bis 22h an Mannebacher oder Kümmerner Mitbürger vermietet. Für größere Feten kann das außerhalb gelegene Sportplatzgelände genutzt werden.

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  • Mietpreis: 60 €
  • Kaution: 60 €


Bürgerhaus Ausstattung:

  • Geschirr, Gläser, Messer, Gabel und Löffel für 50 Personen - Bruch muss gemeldet werden!
  • Elektroherd
  • Spülmaschine
  • Kaffeemaschine
  • 2 Kühlschränke
  • 4 Warmhaltekannen

 

Nutzungsbedingungen Sportplatzgelände

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Die Buchungsbestätigung des Mieters wird im Google Kalenderverschlüsselt mit den jeweils ersten beiden Buchstaben des Vor- und Nachnamens hinterlegt (z.B. Max Mustermann => MaMu).
Bei Buchung des Geländes sind die nachfolgend aufgeführten Gebäude und Einrichtungen im Mietpreis enthalten und können uneingeschränkt benutzt werden.

  • Grillkota
  • Offener Pavillon
  • Nebengebäude mit WC und Küche
  • Duschgebäude
  • Zeltplatz (maximal 10 Personen)
  • Tischtennisplatte
  • Soccer Feld eingeschränkt (bei Nichtbelegung)
  • Bierzeltgarnituren

Ausstattung

Grillkota

  • In der Grillkota können ca. 45 Personen untergebracht werden.
  • Die Grillkota ist mit einer Feuerstelle zum Heizen ausgestattet. Mit zwei kleinen und einem großen Rost ist es möglich über der Feuerstelle zu grillen.
  • Es sind fest installierte Tische und Bänke eingebaut.
  • Falls erforderlich können vorhandene Bierzeltgarnituren aufgestellt werden.
  • Steckdosen für externe Geräte sind vorhanden.

Offener Pavillon

  • Der Pavillon ist mit einer großen Feuerstelle, einem Schwenkrost und einigen Bänken ausgestattet.

Nebengebäude

  • In diesem Gebäude ist eine professionelle Küche untergebracht.
  • Es sind ein Tiefkühlkühlschrank, zwei große Kühlschränke sowie ein Kühltisch zur Lebensmittel- und Getränkekühlung eingebaut.
  • Im Nebengebäude sind auch die WC Anlagen untergebracht.
  • Über einen Münzautomaten (außen am Gebäude) kann das Flutlicht des Soccerfeldes eingeschaltet werden.

Duschgebäude

  • Im Duschgebäude sind zwei Waschräume (einer behindertengerecht ausgestattet) mit Duschen, WC und Waschgelegenheiten vorhanden.


Mietpreise und sonstige Kosten

  • Grillkota, Nebengebäude, Pavillon, Blockhütte:150 €
  • Grillkota, Nebengebäude, Pavillon, Blockhütte für Kindergeburtstage (½ Tag): 50 €
  • Neben dem Mietpreis ist bei Übergabe des Schlüssels zusätzlich eine Kaution in Höhe von 100 €in bar zu zahlen. Die Kaution wird bei der Rückgabe des Schlüssels wieder in bar ausgezahlt sofern keine Schäden aufgetreten sind. Sind die Räume, Anlagen und Geräte nicht ordnungsgemäß gereinigt veranlasst die Ortsgemeinde die Reinigung auf Kosten des Mieters (Kosten 50 €).

Nutzungsbedingungen

  • Die Benutzungszeit beginnt in der Regel um 10:00 Uhram Benutzungstag und endet um 10:00 Uhr am folgenden Tag. Die Schlüssel werden vom Verwalter nach telefonischer Abstimmung am Tag der Benutzung an der Grillhütte übergeben und am folgenden Tag um 10:00 Uhr bei Abnahme zurückgenommen.
  • Entstandene Schäden an den Gebäuden, Spielgeräten, Möbeln und Küchen-und Sanitäreinrichtungen usw. sowie im Außenbereich sind dem Verwalter bei Rückgabe der Schlüssel anzuzeigen. Die Reparaturkosten trägt der Mieter.
    Allgemeine Hinweise
  • Vor Benutzung der Anlage und Geräte erfolgt vom Verwalter eine Einweisung.
  • Bei der Benutzung der Küche sind sämtliche Utensilien wie Töpfe, Pfannen, Besteck, Gläser, Teller usw. mitzubringen.
  • Das Befahren der Anlage mit Fahrzeugen aller Art ist nur für die Anlieferung und den Auf-und Abbau erlaubt.
  • Auf dem Parkplatz entlang der Straße hat das Abstellen der PKW zu erfolgen.
  • Das Übernachten und Zelten auf der Anlage ist gestattet.
    Es dürfen zum Grillen und Feuermachen nur die dafür vorgesehenen Feuerstellen (Grillkota, Pavillon und Feuerschale) benutzt werden. Offene Feuer auf Wegen und Grünflächen sind strengstens untersagt. Es ist Brennholz und Holzkohle zu verwenden. Holz und Holzkohle sind selbst mitzubringen. (Weitere Infos erhalten Sie vom Ortsbürgermeister). Sämtliche Grillutensilien wie Gabel, Zange, Axt usw. sind mitzubringen. Beim Verlassen der Anlage ist sicherzustellen, dass in den Feuerstellen keine Glut und Asche mehr vorhanden ist.
  • Abfälle und Unrat müssen ordnungsgemäß gesammelt, in wiederverwertbaren Müll und Restmüll getrennt und mitgenommen werden. Die dazu notwendigen Mülltüten und oder Abfallbehälter hat der Mieter zu beschaffen.
  • Beim Verlassen der Einrichtungen sind die Fenster und Läden zu schließen und die Türen zu verriegeln. Es ist sicherzustellen das beim Verlassen der Anlage sämtliche Wasserhähne zugedreht und das Licht bzw. alle anderen Stromquellen ausgeschaltet sind.
  • Vormittag ist bis 10:00 Uhr der Boden in der Kota gefegt, die Tische und Bänke feucht zu reinigen. Die Böden in der Küche, WCs und den Duschen ist nass zu wischen. Die Küchen-und WC-Einrichtungen sind zu putzen und in einem ordentlichen Zustand zu übergeben. Die vorhandenen Kühlschränke sind nach der Benutzung feucht auszuwischen, der Strom ist auszuschalten und die Türen sind offen zu halten. Die erforderlichen Reinigungsmittel und Putzgeräte für die Endreinigung sind mitzubringen.